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Schadensregulierung - Tipps vom Kfz-Gutachter

Ein Unfall ist immer ein unangenehmes Ereignis. Nichtsdestotrotz sollten Sie in einem solchen Fall die Ruhe bewahren und einen kühlen Kopf bewahren. Denn nur so können Sie die Situation richtig einschätzen und die notwendigen Schritte einleiten.


Wir geben Tipps, wie man sich als Geschädigter nach einem Unfall verhalten sollte und warum ein Gutachter immer sinnvoll ist.



Unmittelbar nach dem Unfall sollten Sie folgendes tun:

  1. Bleiben Sie ruhig und bewahren Sie einen kühlen Kopf.

  2. Sichern Sie die Unfallstelle ab, falls möglich. Warnten Sie andere Verkehrsteilnehmer mit Warndreiecken und/oder Ambroßfackeln vor der Gefahr.

  3. Finden Sie heraus, ob Personen verletzt wurden und leisten Sie Erste Hilfe, falls nötig. Rufen Sie den Notarzt und die Polizei.

  4. Sammeln Sie Beweise: Nehmen Sie Fotos von der Unfallstelle und den Fahrzeugen. Notieren Sie die Personalien aller beteiligten Personen sowie Zeugen.

  5. Wenden Sie sich an einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen


Kostenvoranschlag oder Gutachten - was ist besser?


Häufig wird der Kostenvoranschlag vom Gutachter mit einem Gutachten verwechselt. Beides sind Aufstellungen der voraussichtlichen Kosten für die Reparatur, allerdings gibt es einige wesentliche Unterschiede.

Der Kostenvoranschlag ist lediglich eine unverbindliche Aufstellung der voraussichtlichen Kosten. Er kann daher von der gegnerischen Versicherung gerne ignoriert werden. Ein Gutachten hingegen ist eine verbindliche Aussage des Sachverständigen über den genauen Schaden am Fahrzeug. Die gegnerische Versicherung kann sich daher nicht weigern, den Schaden zu regulieren.

Für die Schadensregulierung ist es in jedem Fall empfehlenswert, ein Gutachten anfertigen zu lassen. Die Kosten für den Gutachter übernimmt nach einem unverschuldeten Unfall in der Regel die gegnerische Versicherung.


Welche Vorteile bietet die Beauftragung eines Gutachters?


Ein unabhängiges Kfz-Gutachten von einem Kfz-Sachverständigen hat für den Geschädigten viele Vorteile. Zunächst einmal ist der Gutachter ein neutraler Dritter, der nicht parteiisch ist. Er hat lediglich die Aufgabe, den Schaden am Fahrzeug zu dokumentieren und einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Ein Unfalgutachten ist daher die beste Möglichkeit, den genauen Umfang des Schadens zu ermitteln.

Zudem kann der Gutachter bei Bedarf auch als Zeuge vor Gericht auftreten. Dies ist jedoch nur in den seltensten Fällen nötig, da die gegnerische Versicherung in der Regel aufgrund des Gutachtens zur Schadensregulierung bereit ist. Im Gegensatz zu einem Kostenvoranschlag der oft nicht ausreicht, ist ein Gutachten verbindlich und kann daher nicht von der Versicherung ignoriert werden.

Der Gutachter übernimmt außerdem die komplette Organisation der Schadensregulierung. Er kümmert sich um den Kontakt mit der gegnerischen Versicherung und sorgt dafür, dass der Schaden so schnell wie möglich reguliert wird. Dies ist für den Geschädigten eine große Erleichterung, da er sich so um viel weniger kümmern muss.

Für einen unverschuldeten Unfall ist es daher empfehlenswert, einen Gutachter hinzuziehen. Ein Gutachten hat für den Geschädigten viele Vorteile und kann die Schadensregulierung erheblich vereinfachen. Wenn Sie also einen unverschuldeten Unfall haben, sollten Sie keine Zeit verlieren und umgehend einen Gutachter hinzuziehen.


Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter einige wichtige Rechte, von denen Sie unbedingt Gebrauch machen sollten.

Welche Rechte habe ich nach einem unverschuldeten Unfall?


Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter einige wichtige Rechte, von denen Sie unbedingt Gebrauch machen sollten. Zunächst einmal haben Sie das Recht, die Schäden am Fahrzeug von einem unabhängigen Gutachter begutachten zu lassen. Die Kosten für den Gutachter übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung.

Des Weiteren haben Sie auch das Recht, den Schaden selbst zu regulieren. Dies bedeutet, dass Sie sich mit der gegnerischen Versicherung einigen und den Schaden direkt bezahlen lassen können. Diese Art der Abrechnung wird fiktive Abrechnung genannt. Allerdings sollten Sie in diesem Fall immer ein Gutachten anfertigen lassen, um den genauen Schaden zu ermitteln.

Zudem haben Sie als Geschädigter auch das Recht, eine Reparatur in einer Fachwerkstatt Ihrer Wahl durchführen zu lassen. Viele Versicherungen versuchen jedoch, den Geschädigten dazu zu bringen, die Reparatur in einer von ihnen empfohlenen Werkstatt durchführen zu lassen. Dies ist jedoch nicht notwendig und Sie sollten sich von der gegnerischen Versicherung nicht unter Druck setzen lassen.

Als Geschädigter haben Sie also viele Rechte, die Ihnen zustehen. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie sich immer an einen Kfz-Sachverständigen oder einen Anwalt wenden. Ein Anwalt für Verkehrsrecht wird Sie über Ihre Rechte aufklären und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen. Die Kosten für einen Rechtsanwalt übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung.


Kfz Gutachter in Leverkusen und Umgebung


Unser Kfz-Sachverständigenbüro Dr. Stiefelhagen in Leverkusen ist Ihr zuverlässiger Partner, wenn es um Kfz-Gutachten und Unfallgutachten geht. Wir sind spezialisiert auf die Erstellung von Gutachten für Versicherungen, Gerichte und Privatpersonen.

Durch unsere langjährige Erfahrung sind wir in der Lage, genaue und zuverlässige Gutachten zu erstellen. Unsere Sachverständigen sind stets auf dem neusten Stand der Technik und können daher auch komplexe Schäden genau bewerten. Zudem kümmern wir uns um die komplette Organisation der Schadensregulierung. Wir setzen uns für Sie mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung und sorgen dafür, dass der Schaden so schnell wie möglich reguliert wird.

Wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Sie erreichen uns auch am Wochenende und an Feiertagen.



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